Prüffristen
BESCHAFFUNG
Der Betreiber hat bei der Beschaffung die Auswahlverantwortung.
Er hat sicherzustellen, dass nur Geräte oder Anlagen beschafft werden, die für den geplanten betrieblichen Einsatz geeignet, ausreichend bemessen sind und dass diese bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
ERSTPRÜFUNG
Vor der ersten Inbetriebnahme von Anlagen und Geräten muss eine Prüfung durchgeführt werden.
Diese soll sicherstellen, dass Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit gewährleistet sind,
sowie eventuell vorhandene Schäden erkannt werden.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Erstprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
entfallen (siehe BGV A3, Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4).
INSTANDSETZUNG/ÄNDERUNG
Nach Änderungen und Instandsetzungen ist eine Prüfung durchzuführen,
insbesondere wenn in sicherheitsrelevante Bereiche eingegriffen wurde.
Sie soll feststellen, ob das erforderliche Sicherheitsniveau weiterhin gewährleistet ist.
PRÜFUNGEN IN BESTIMMTEN ZEITABSTÄNDEN
Im Allgemeinen sind die Prüffristen so zu bemessen,
dass Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden.
Richtwerte für Prüffristen können aus der BGV A3 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit)
entnommen werden.
PRÜFINTERVALLE
Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
müssen die Fristen nach der Gefährdungsanalyse festgelegt werden !
Auszug aus BGV A3, Medizinproduktegesetz MPG (VDE 0751)
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ANLAGE/BETRIEBSMITTEL |
PRÜFFRIST |
PRÜFART |
PRÜFER |
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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.* Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote kleiner als 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte:
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Auf ordnungsgemäßen Zustand durch Sichtprüfung, Messung und |
Elektrofachkraft, |
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Medizinische Geräte
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2 Jahre oder nach Angabe des Herstellers. |
Auf ordnungsgemäßen Zustand durch Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung. |
Elektrofachkraft |
* Konkretisierung siehe "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und
Betriebsmittel auf Baustellen."
** Wenn die Fehlerquote grösser als 2% ist, sollten kürzere Prüffristen festgelegt werden.
Soweit Betriebe im Einzelnen nicht aufgeführt sind, hat der Unternehmer die Prüffristen
für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, entsprechend seiner Gefährdungsanalyse festzulegen.
PRÜFFRISTEN (Richtwerte)
Tabelle 1B aus der GUV-V A2
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PRÜFFRIST |
ORTSVERÄNDERLICHE ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL |
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6 MONATE |
BÄDER |
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Flüssigkeitsstrahler, Wassersauger(Saugschrubb-Geräte), |
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SCHLACHTHÖFE |
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Betäubungszangen, elektrisch betriebene Sägen, |
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KÜCHEN FÜR GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG |
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Aufschnittmaschinen, Kaffeeautomaten, Kochplatten, Toaster, |
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12 MONATE |
FEUERWEHREN/TECHNISCHE HILFELEISTUNG |
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Elektrische Handgeräte, Handleuchten, Flutlichtscheinwerfer, |
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GEBÄUDEREINIGUNG |
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Staubsauger, Bohner- und Bürstengeräte, Teppichreinigungsgeräte, |
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LABORATORIEN |
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Rotationsverdampfer, bewegliche Analysegeräte, Heizgeräte, |
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UNTERRICHTSRÄUME IN SCHULEN |
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ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL IM BEREICH MEDIEN: |
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WÄSCHEREIEN |
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Bügeleisen, mobile Bügelmaschinen, Nähmaschinen, |
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WERKSTÄTTEN, BAUSTELLEN |
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Hand- und Baustellenleuchten, Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Band- und Schwingschleifer, |
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24 MONATE |
Bürobetriebe |
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Text- und Datenverarbeitungsgeräte, Diktiergeräte, Overheadprojektoren, Tischleuchten, |
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Pflegestationen/Heim |
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Föne, Frisierstäbe, Rotlichtleuchten, Rasiergeräte, Flaschenwärmer, Heizöfen, |

