Prüffristen

BESCHAFFUNG

Der Betreiber hat bei der Beschaffung die Auswahlverantwortung.
Er hat sicherzustellen, dass nur Geräte oder Anlagen beschafft werden, die für den geplanten betrieblichen Einsatz geeignet, ausreichend bemessen sind und dass diese bestimmungsgemäß eingesetzt werden.


ERSTPRÜFUNG

Vor der ersten Inbetriebnahme von Anlagen und Geräten muss eine Prüfung durchgeführt werden.
Diese soll sicherstellen, dass Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit gewährleistet sind,
sowie eventuell vorhandene Schäden erkannt werden.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Erstprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
entfallen (siehe BGV A3, Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4).


INSTANDSETZUNG/ÄNDERUNG

Nach Änderungen und Instandsetzungen ist eine Prüfung durchzuführen,
insbesondere wenn in sicherheitsrelevante Bereiche eingegriffen wurde.
Sie soll feststellen, ob das erforderliche Sicherheitsniveau weiterhin gewährleistet ist.


PRÜFUNGEN IN BESTIMMTEN ZEITABSTÄNDEN

Im Allgemeinen sind die Prüffristen so zu bemessen,
dass Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden.
Richtwerte für Prüffristen können aus der BGV A3 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit)
entnommen werden.

PRÜFINTERVALLE

Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
müssen die Fristen nach der Gefährdungsanalyse festgelegt werden !
Auszug aus BGV A3, Medizinproduktegesetz MPG (VDE 0751)


ANLAGE/BETRIEBSMITTEL

PRÜFFRIST

PRÜFART

PRÜFER

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen

Anschlussleitungen mit Stecker

bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.* Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote kleiner als 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten, Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr.**
In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre.**

 

Auf ordnungsgemäßen Zustand durch Sichtprüfung, Messung und
Funktionsprüfung.

Elektrofachkraft,
bei Verwendung geeigneter
Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Personen.
(EUP)

Medizinische Geräte

 

2 Jahre oder nach Angabe des Herstellers.

Auf ordnungsgemäßen Zustand durch Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung.

Elektrofachkraft


* Konkretisierung siehe "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und
Betriebsmittel auf Baustellen."
** Wenn die Fehlerquote grösser als 2% ist, sollten kürzere Prüffristen festgelegt werden.

Soweit Betriebe im Einzelnen nicht aufgeführt sind, hat der Unternehmer die Prüffristen
für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, entsprechend seiner Gefährdungsanalyse festzulegen.


PRÜFFRISTEN (Richtwerte)
Tabelle 1B aus der GUV-V A2

PRÜFFRIST

ORTSVERÄNDERLICHE ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL

6 MONATE

BÄDER

Flüssigkeitsstrahler, Wassersauger(Saugschrubb-Geräte),
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen,
Unterwassersauger, Zentrifugen, usw.

SCHLACHTHÖFE

Betäubungszangen, elektrisch betriebene Sägen,
elektrisch betriebene Messer, usw.

KÜCHEN FÜR GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG

Aufschnittmaschinen, Kaffeeautomaten, Kochplatten, Toaster,
Rührgeräte, Wärmewagen,/Warmhaltegeräte,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, elektrische Handgeräte, usw.
Ausnahmen: Sonstige Küchen=12 Monate

12 MONATE

FEUERWEHREN/TECHNISCHE HILFELEISTUNG

Elektrische Handgeräte, Handleuchten, Flutlichtscheinwerfer,
Umfüllpumpen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen.

GEBÄUDEREINIGUNG

Staubsauger, Bohner- und Bürstengeräte, Teppichreinigungsgeräte,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, usw.

LABORATORIEN

Rotationsverdampfer, bewegliche Analysegeräte, Heizgeräte,
Messgeräte, Netzbetriebene Laborgeräte, Tischleuchten, Rührgeräte,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, usw.

UNTERRICHTSRÄUME IN SCHULEN

ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL IM BEREICH MEDIEN:
Dia-, Film-, Tageslichtprojektoren, Videogeräte, usw.
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, usw.
ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL IM BEREICH TEXTILES GESTALTEN:
Bügeleisen, Nähmaschinen,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, usw.
ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL IM BEREICH HAUSWIRTSCHAFT:
Toaster, Handrührgeräte, Warmhalteplatten,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, usw.
ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL IM BEREICH TECHNIKUNTERRICHT:
Lötkolben, Dekupiergeräte, Handbohrmaschinen, Schwingschleifer,
mobile Holzbearbeitungsgeräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, usw.
ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL IM NATURWISSENSCHFTLICHENUNTERICHT:
Heizplatten, Elektrolysegeräte, Netzgeräte, Signalgeneratoren, Oszilloskope,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, usw.
ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL IM WERKSTATTBEREICH BERUFSBILDENDER SCHULEN:
Geräte vergleiche Abschnitt Werkstätten, usw.

WÄSCHEREIEN

Bügeleisen, mobile Bügelmaschinen, Nähmaschinen,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, usw.

WERKSTÄTTEN, BAUSTELLEN

Hand- und Baustellenleuchten, Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Band- und Schwingschleifer,
Handkreissägen, Stichsägen, Schweissgeräte, Lötkolben, Belüftungsgeräte, Flüssigkeitsstrahler,
mobile Abrichthobelmaschinen, Späneabsaugung, Mischmaschinen, Bohrhämmer, Heckenscheren,
Häcksler, Rasenmäher, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, usw.

24 MONATE

Bürobetriebe

Text- und Datenverarbeitungsgeräte, Diktiergeräte, Overheadprojektoren, Tischleuchten,
Belegstempelmaschinen, Buchungsautomaten, Ventilatoren, mobile Kopiergeräte,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, usw.

Pflegestationen/Heim

Föne, Frisierstäbe, Rotlichtleuchten, Rasiergeräte, Flaschenwärmer, Heizöfen,
elektrische Handgeräte, Tischleuchten, Stehleuchten,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, usw.

 

 

 

Zusätzliche Informationen