TRBS
TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
Die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" wurde ohne Angabe von Gründen aufgehoben. Die entsprechende Bekanntgabe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erfolgte im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 41 vom 16.07.2010.
Die Aufhebung dieser Technischen Regel für Betriebssicherheit kam selbst für viele Fachleute des betrieblichen Arbeitsschutzes sehr überraschend. Denn bislang ging man fest davon aus, dass die TRBS 2131 in naher Zukunft die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 komplett ersetzen wird.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung geeigneter Maßnahmen.
Die TRBS 2131 trat im November 2007 in Kraft. Sie galt für die Ermittlung und Bewertung von elektrischen Gefährdungen durch
- elektrischen Schlag
- Störlichtbogen
- elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder und
- statische Elektrizität
im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Beispielhaft genannt wurden Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten oder Dritten.
Ein Sprecher der BAuA teilte auf Anfrage des ep mit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wolle die Aufhebung der TRBS 2131 in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS) am 06.09.2010 erklären. Gleichsam wird darauf verwiesen, dass durch die Aufhebung der TRBS 2131 keine Lücke im Regelwerk entstanden sei. Schließlich seien die BGV A3 und die VDE 0105-100 zu keinem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt worden.
Quellhinweis: Elektropraktiker

