Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage der Prüfungen ist das Arbeitsschutzgesetz.
Dort steht im zweiten Abschnitt welche Grundpflichten der Arbeitgeber zu erfüllen hat.
Die generelle Aussage ist:

  • Die Gesundheit des Arbeitnehmers ist zu schützen.
  • Die ergriffenen Maßnahmen für diesen Schutz sind zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
  • Dazu muss er die Arbeitsbedingungen beurteilen und bei Gefährdungen Gegenmaßnahmen ergreifen.
  • Das Ganze ist zu dokumentieren.


Weiter muss dann die Betriebssicherheitsverordnung beachtet werden. Sie gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber so wie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.

Wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet?

Weisungen an den Arbeitnehmer müssen immer konform zu den Vorschriften sein. In der BGV/GUV A1 stehen die grundsätzlichen Vorschriften. Eine der wichtigsten Vorschriften ist, dass der Arbeitgeber keine sicherheitswidrigen Weisungen erteilen darf (§2 Abs. 4). Umgekehrt darf der Arbeitnehmer auch keine sicherheitswidrigen Anweisungen befolgen. Und der Arbeitnehmer muss auf Sicherheitslücken aufmerksam machen.

Ein Beispiel:
Wenn der Arbeitgeber feststellt, dass kein Geld für Betriebsmittelüberprüfungen zur Verfügung gestellt werden kann und der verantwortliche Mitarbeiter die Vorschrift einfach ignorieren soll, gibt der Arbeitgeber eine sicherheitswidrige Anweisung heraus. Ein Verzicht auf die Arbeitssicherheit aus Kostengründen ist falsch - so sieht es auch der Staatsanwalt im Falle eines Unfalles!

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