Was viele Unternehmen nicht wissen:

on Donnerstag, 03 November 2011. Posted in Sicherheit (BGV A3)

Was viele Unternehmen und Selbstständige scheinbar nicht wissen:
Ob Sie nun eine Verwaltung, Büro oder Industrie betreiben, gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Berufsgenossenschaften(BGV & GUV) sowie der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV sind Sie seit dem 01.04.1979 dazu Verpflichtet  Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen und das Ergebnis dieser prüfung zu Dokumentieren. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen(§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

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