TRBS 2131 aufgehoben
Die TRBS 2131 wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt 49-51 ersatzlos gestrichen
Die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" wurde am 16.07.2010 im Gemeinsamen Ministerialblatt 49-51 ersatzlos gestrichen. Bis zum 16. Juli 2010 regelte diese die Ermittlung und Bewertung von elektrischen Gefährdungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Die Aufhebung der TRBS 2131 erfolgte bislang ohne Begründung und stiftet somit allgemeine Verwirrung. Erst am 6. September 2010 wird der Ausschuss für Betriebssicherheit in seiner konstituierenden Sitzung die Streichung der TRBS erläutern.
In Fachkreisen wird aber vermutet, dass die Aufhebung der TRBS 2131 formaljuristische Gründe hat. So soll bei der Arbeit an den nächtsten Teilen der TRBS 2131 aufgefallen sein, dass die TRBS formal nicht zur BetrSichV passt und mit Begrifflichkeiten und Zuordnungen mit der Verordnung kollidiert.
Was bedeutet das nun für Ihre Arbeit? Back to the roots! D. h. zurück zu bewährten Vorschriften. Bis auf weiteres ist die BGV A3 die maßgebliche Vorschrift für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
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